Klicken, suchen, finden – der Suchauftrag
Manchmal ist es wie mit der Nadel und dem Heuhaufen – die Suche nach einer passenden Immobilie kann viel Zeit und Nerven kosten. Und bezahlbar soll sie ja auch noch sein. Poppt dann einmal ein optimales Angebot in den bekannten Suchportalen auf, hat man gleich unzählige Mitbewerber. Ein Suchauftrag kann Abhilfe schaffen.
Off-market: da ist noch mehr
Ein professioneller Makler verfügt über ein erweitertes Portfolio, das über die öffentlich zugänglichen Angebote auf seiner Website und in den gängigen Immobilienportalen hinausgeht. Neben den sichtbaren Objekten auf dem Markt handelt der Makler auch mit Immobilien im sogenannten Off-Market-Bereich. Diese Off-Market-Objekte sind nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich und werden diskret an ausgewählte Interessenten vermittelt.
Zuschlagen, bevor es andere tun können
Legen Sie also einen Suchauftrag bei einem Makler an, haben Sie einen Vorteil: Sie erfahren noch vor anderen Interessenten, ob er neue, zu Ihnen passende Immobilien im Angebot hat. Sie können sie auch vor anderen besichtigen. Wenn es sich dann um Ihre Traumimmobilie handelt, können Sie umgehend handeln und dem Verkäufer ein stimmiges Angebot unterbreiten.
Geben Sie an, was Sie brauchen und was nicht
Damit der Makler Ihnen genau die Immobilie anbieten kann, die Ihren Vorstellungen entspricht, braucht er detaillierte Informationen zu den Kriterien Ihrer Traumimmobilie. Es ist entscheidend, anzugeben, welche Merkmale zwingend erfüllt sein müssen, welche wünschenswert wären und welche Kriterien auf keinen Fall in Frage kommen.
Wieviel Immobilie darf es sein?
Besonders wichtig ist Ihr maximaler Kaufpreis. Zudem sollten Sie entweder einen Finanzierungsplan haben oder idealerweise bereits eine Finanzierungszusage Ihrer Bank vorweisen können, die Sie dem Makler zusammen mit Ihrem Suchauftrag zukommen lassen. Dies unterstreicht Ihr ernsthaftes Interesse und verdeutlicht Ihre Kaufabsicht.
Sie wollen eine Immobilie erwerben und wissen nicht, wie Sie am besten danach suchen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern!
Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Bildnachweis: © Christin_Lola/Depositphotos.com