Angebotsverfahren
Lassen Sie den Markt
den Preis bestimmen
Das Angebotsverfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt. Wir konnten dabei die Angebotspreise teilweise im zweistelligen Prozentbereich erhöhen (abhängig vom ursprünglichen Preis, Lage, Preiskategorie etc.).
Die potentiellen Käufer entscheiden bei diesem Verfahren selbst, wie hoch das entsprechende Gebot für die Immobilie sein soll.
Wir geben nur den Angebotspreis vor, der dabei häufig lediglich als Richtwert dient. Nach den Besichtigungen haben die Interessenten die Möglichkeit ein Gebot abzugeben. Dieses muss schriftlich innerhalb einer Angebotsabgabefrist eingereicht werden.
Wir werten die Gebote anschließend aus, um die bestmöglichen für Sie zu finden!
Dabei orientieren wir uns nicht nur an der Höhe, auch Kriterien wie ein Finanzierungsnachweis spielen eine Rolle. Damit stellen wir sicher, dass die Ihnen vorgelegten Gebote seriös sind.
Besonders wichtig: Mit Abgabe eines Gebotes entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages – letztlich entscheiden Sie als Verkäufer, wer den Zuschlag erhält.